Kategorie: Balkone und Geländer


  • Geländer nicht gebrauchstauglich – erhebliche Mängel und Sicherheitsbedenken

    Geländer dienen nicht nur der optischen Begrenzung von Balkonen, Treppen oder erhöhten Flächen. Sie übernehmen eine sicherheitsrelevante Schutzfunktion und müssen den vorgesehenen Einwirkungen dauerhaft standhalten. Bereits geringe konstruktive Fehler können dazu führen, dass ein Geländer seine Funktion nicht zuverlässig erfüllt. Der folgende anonymisierte Praxisfall zeigt eine Geländerkonstruktion mit erheblichen Mängeln an Befestigung, Ausführung und Gebrauchstauglichkeit.…